Nachweis der Befugnis zum Führen von KraftfahrzeugenDer Nachweis der Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ist das amtliches Dokument, mit dem der Inhaber beweisen kann, dass er zum Fahren bestimmter Kraftfahrzeuge berechtigt ist. Für jede Person darf grundsätzlich nur ein gültiges Dokument dieser Art vorhanden sein. Bei Erhalt eines neuen Dokumentes muss das alte Dokument bzw. das Ersatzdokument sofort abgegeben oder entwertet werden. In den Staaten, in denen überwiegend Deutsch gesprochen wird, unterscheiden sich teilweise die Begriffe für die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Dokument zum Nachweis dieser Befugnis wird als Führerschein oder Führerausweis bezeichnet.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das amtliche Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis der Führerschein. Der europäische Plastikführerschein im Scheckkartenformat wird von der Bundesdruckerei hergestellt und von der Fahrerlaubnisbehörde herausgegeben. Wird das Dokument zugestellt oder ausgehändigt, wird dadurch die Fahrerlaubnis erteilt bzw. erweitert. Die Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis durch Zustellung oder Aushändigung des Führerscheins oder eines Ersatzdokumentes ist ein Verwaltungsakt. Soll nach einer erfolgreichen Fahrerlaubnisprüfung dem Prüfling das Dokument sofort ausgehändigt werden, wird es schon vorher an die Prüfungsorganisationen übergeben. [1] Mit einem geeigneten Stift wird vom Prüfer das Erteilungsdatum eingetragen, durch die Übergabe an den Prüfling wird die Fahrerlaubnis erteilt bzw. erweitert. Wurde das Mindestalter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse(n) noch nicht erreicht, wird das Dokument erst ab dem Geburtstag des entsprechenden Mindestalters herausgegeben. Liegt bei einer Fahrerlaubnisprüfung dem Prüfer weder der Führerschein, noch ein Ersatzdokument vor, stellt er eine Prüfbescheinigung aus. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen der vermerkten Klasse. Sie ist zwei Jahre gültig, verstreichen die zwei Jahre, ohne das der Führerschein bzw. ein Ersatzdokument ausgestellt wird, verfällt der Anspruch auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis. [2] Die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig [3], für die dahinterstehenden Fahrerlaubnisklassen gibt es möglicherweise andere oder keine Befristungen, etwaige Ablaufdaten stehen dann auf der Rückseite des Führerscheins. Also muss rechtzeitig ein neuer Führerschein beantragt werden. Grund für die Erneuerungspflicht des Führerscheins ist das dann wohl veraltete Passfoto. Auf dem aktuellen Passfoto des neuen Führerscheins ist der Wiedererkennungswert höher. Die Vorlage einer aktuellen Sehtestbescheinigung ist nicht erforderlich, die Voraussetzungen für die Verlängerung der Lkw- und Busklassen bleiben unberührt. Für die Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden gibt es ebenfalls Ablaufdaten, sie wurden auf dieser Tabelle zusammengefasst. Fährt jemand mit ungültigem oder ohne Führerschein ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug, stellt dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Fällt man dabei auf, wird ein geringes Verwarnungsgeld fällig. Fahren ohne Fahrerlaubnis hingegen, ist eine Straftat. [4] Das Ablaufdatum des Führerscheins steht vorne auf dem Dokument unter Punkt 4b. Unter dem Passfoto und der Unterschrift sind die erteilten Fahrerlaubnisklassen zu sehen, die in kursiver Schriftart dargestellten Klassen sind national, die übrigen international. Die Ablaufdaten der einzelnen Fahrerlaubnisklassen sind auf der Rückseite in Spalte Nummer 11 vermerkt. Ein leeres Feld in Spalte Nummer 11 bei den einzelnen Klassen bedeutet, dass diese Klasse(n) unbefristet erteilt wurde(n). Erweiterungen und/oder Auflagen werden mit Schlüsselzahlen in Feld 12 eingetragen. Zusammenfassend für alle Klassen gibt es dafür ein Feld unten links. Schlüsselzahlen, die den einzelnen Fahrerlaubnisklassen zugeordnet werden, sind in der Spalte Nummer 12 eingetragen. Die Kartenführerscheine sind nicht editierbar, für Änderungen muss immer ein neuer Führerschein hergestellt werden. Eine nachträgliche Befristung ist allerdings möglich: Mitarbeiter der Ausstellungsbehörde arbeiten an einer unbedruckten Stelle ein kleines Loch ein und versehen es mit einem Aufkleber, auf dem das neue Ablaufdatum steht. So geht man vor, wenn der neue Führerschein nicht abgeholt, sondern zugestellt wird. So kann auf die Rückgabe des alten Dokumentes verzichtet werden. Nach Umzug ins Ausland können Behörden anderer Staaten in Feld 13 Eintragungen vornehmen.
Ausweis- und MitführpflichtFür das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen gibt es eine Ausweispflicht, der Führerschein -alternativ ein Ersatzdokument- ist mitführpflichtig und muss auf Verlangen den berechtigten Personen zur Kontrolle ausgehändigt werden. [5]
Einzug und VerwahrungNach einem Verzicht oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Führerschein bzw. das Ersatzdokument eingezogen. Bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis oder bei einem Fahrverbot kommt das Dokument in amtlicher Verwahrung. Bei nicht freiwilliger Herausgabe wird das Dokument beschlagnahmt.
Nationen, deren Führerscheine bzw. Führerausweise in Deutschland gültig sindAusländische Führerscheine aus EU-Mitgliedsstaaten müssen -auch nach Umzug in die Bundesrepublik Deutschland- nicht umgetauscht werden, sie behalten bis zu ihrem Ablaufdaten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeit und Wohnsitznahme in Deutschland muss dann allerdings ein deutsches Dokument ausgestellt werden. Ausbildungen und Prüfungen sind dafür nicht vorgeschrieben, da Deutschland diese Fahrerlaubnisse bedingungslos anerkennt. [6] Dies gilt auch für folgende europäische Staaten:
Andere Dokumente zum Nachweis der Fahrerlaubnis
Führerschein zur FahrgastbeförderungDer Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist das amtliche Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. [11] Dieses Dokument ist nur zusammen mit dem allgemeinen Führerschein gültig und wird auf Antrag gegen eine Gebühr von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist bei der Beförderung von Personen -gemäß der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung- mitführpflichtig und muss auf Verlangen den zuständigen Personen ausgehändigt werden. Dieser Führerschein ist hellgelb, vierseitig bedruckt, 74 mm breit und 195 mm hoch. Er ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden, wenn man diese Unterlagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aushändigt.![]()
Internationaler FührerscheinDer internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument für Auslandsreisen, welches für Fahrten in einige Nationen empfohlen wird. Das Dokument wird auf Antrag gegen eine geringe Gebühr von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, wenn der gültige nationale Kartenführerschein vorliegt; die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T werden nicht berücksichtigt. Das Mindestalter dafür ist 18 Jahre. [12] Der internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem allgemeinen Führerschein gültig. Für die Antragstellung ist neben dem allgemeinen Führerschein ein gültiger Ausweis und ein biometrisches Passfoto erforderlich.
DienstführerscheinDer Dienstführerschein ist das amtliche Dokument zum Nachweis der Dienstfahrerlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt zum Fahren von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Polizeibehörden der Bundesländer. [13] Der Dienstführerschein wird von der zuständigen Dienststelle ausgestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Um zusätzlich einen allgemeinen Führerschein zu erhalten, muss die Dienstfahrerlaubnis umgeschrieben werden. Wird der Dienst quittiert, muss der Dienstführerschein zurückgegeben werden. Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur zusammen mit dem Dienstausweis gültig. [14]
In der Republik Österreich ist das amtliche Dokument zum Nachweis der Lenkberechtigung der Führerschein. Die europäischen Führerscheine im Scheckkartenformat werden von einem Dienstleister hergestellt, den das Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie bestimmt. Der Werkstoff muss Polycarbonat sein. [15] Führerscheine dürfen nur für eine Gültigkeitsdauer von maximal 15 Jahren ausgestellt werden; für Lenkberechtigungen der Lkw- und Busklassen gelten kürzere Fristen: grundsätzlich fünf Jahre, ab dem 60. Geburtstag zwei Jahre. [16]
Führerscheine -egal ob Papierführerscheine oder Scheckkartenführerscheine-, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleiben grundsätzlich bis 19. Januar 2033 gültig. Spätestens dann müssen sie bei der örtlichen Führerscheinbehörde in einen aktuellen Scheckkartenführerschein aus Polycarbonat umgetauscht werden, auch wenn dieses Fristende nicht im Führerscheindokument eingetragen ist. Die Gültigkeit bis zum Jahre 2033 setzt natürlich voraus, dass nicht aus anderen Gründen -wie bei Lkw- und Busklassen- eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist. Das Dokument an sich soll nicht all zu alt sein, damit die Angaben im Führerschein noch gut lesbar sind und der Inhaber auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Für den Umtausch sind augenärztliche und ärztliche Untersuchungen nicht vorgesehen, ein aktuelles biometrisches Passfoto ist erforderlich. In Österreich gibt es auch den digitalen Führerschein. Der Führerschein ist beim Führen von lenkberechtigungspflichtigen Kraftfahrzeugen mitführpflichtig. Lenkt man Kraftfahrzeuge, für die eine Lenkberechtigung vorgeschrieben ist ohne Führerschein oder mit abgelaufenem Führerschein, wobei die erforderliche Lenkberechtigung allerdings vorhanden ist, wird eine geringe Geldstrafe verhängt. Hohe Strafen, bis hin zu Freiheitsstrafen werden ausgesprochen, wenn die entsprechende Lenkberechtigung nicht vorhanden ist, oder eine Lenkverbot besteht. [17]
Führerschein-Eintragungen
Nationen, deren Führerscheine bzw. Führerausweise in Österreich gültig sindAusländische Führerscheine aus EU-Mitgliedsstaaten müssen -auch nach Umzug in die Republik Österreich- nicht umgetauscht werden, sie behalten bis zu ihrem Ablaufdaten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeit und Wohnsitznahme in Österreich muss dann allerdings ein österreichisches Dokument ausgestellt werden. Ausbildungen und Prüfungen sind dafür nicht vorgeschrieben, da Österreich diese Lenkberechtigungen bedingungslos anerkennt. [18] Dies gilt auch für folgende Gebiete, Inseln und Nationen:
Vorläufiger FührerscheinNach Erfolg bei den Fahrprüfungen hat der Fahrprüfer den Kandidaten den vorläufigen Führerschein für die Klasse(n) auszuhändigen, für die sie die Fahrprüfung(en) bestanden haben bzw. die sie bereits besitzen. Der vorläufige Führerschein gilt nur innehab der Republik Österreich und verliert seine Gültigkeit nach Zustellung des eigentlichen Führerscheins. Außerdem ist er auf vier Wochen ab Aushändigung befristet. Da der vorläufige Führerschein kein Passfoto enthält, muss man beim Lenken zusätzlich einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis dabei haben, damit bei Kontrollen eine Identitätsfeststellung möglich ist. [19]
Taxilenker-AusweisWer in der Republik Österreich im Fahrdienst als Taxilenker tätig werden möchte, benötigt die entsprechende Berechtigung. Sie wird mit dem "Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen" nachgewiesen. Der Gewerbeinhaber darf nur Lenker mit entsprechendem Ausweis beschäftigen. Dieser Taxilenker-Ausweis ist bei Fahrten als Taxilenker mitführpflichtig und muss berechtigten Personen zur Kontrolle ausgehändigt werden. [20] Der Taxilenker-Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Die örtlich zuständige Behörde für das Tätigkeitsgebiet des Taxilenkers stellt den Taxilenker-Ausweis mit folgenden Angaben auf Antrag und gegen eine Gebühr aus: [21]
Voraussetzungen für den Taxilenker-Ausweis:
HeeresführerscheinDer Heeresführerschein und der Heeresmopedausweis sind amtliche Nachweise der Heereslenkberechtigung. [23] Wird vom Heerespersonalamt eine Berechtigung zum Lenken von Heeresfahrzeugen erteilt, stellt sie einen Heeresführerschein oder einen Heeresmopedausweis aus. Diese sind als solche zu bezeichnen und beim Lenken von Heeresfahrzeugen mitführpflichtig. Stempelgebühren fallen für die Erstellung dieser Dokumente nicht an.
In der eidgenössischen Schweiz ist das amtliche Dokument zum Nachweis der Fahrberechtigung der Führerausweis. Dieser Ausweis im Kreditkartenformat wird aus Polykarbonat im Laserdruckverfahren hergestellt, verfügt über Sicherheitsmerkmale und erfüllt die europäischen Vorgaben. Die Führerausweise in der Schweiz werden -ausser die Führerausweise auf Probe- unbefristet erteilt. [24] Einzelne Kategorien können allerdings befristet sein, diese Ablaufdaten stehen dann auf der Rückseite des Führerausweises. Der Führerausweis ist stets mitzuführen und Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen. [25] Hat man den Ausweis lediglich vergessen, wird eine geringe Busse fällig, das Fahren ohne Fahrberechtigung hingegen ist eine Straftat und wird hart bestraft. [26] In der Schweiz gibt es auch den digitalen Führerausweis.
Führerausweis-Eintragungen
Lernfahrausweis
Den Lernfahrausweis der Kategorie A erhalten nur Personen, die den Führerausweis der Kategorie A beschränkt auf 35 kW seit mindestens zwei Jahren besitzen und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können. Die gilt nicht für:
Der Lernfahrausweis berechtigt zur Durchführung von
Lernfahrten
innerhalb der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Wer die
Voraussetzungen für die Erteilung
erfüllt und die Theorieprüfung
Lernfahrten der Kategorien B, BE, C, D, CE und DE sowie der Unterkategorien C1, D1, C1E und D1E dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden. [28] Anforderungen an den Begleiter:
Wer gewerbsmässig Fahrunterricht erteilen möchte, bedarf der Fahrlehrerbewilligung. Ohne Begleiter erlaubte Lernfahrten:
Ohne Begleiter erlaubte Lernfahrten, wenn Führerausweis für Zugfahrzeug vorhanden:
Mitfahrer bei Motorradlernfahrten müssen den Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzen; dies gilt auch für Mitfahrer auf oder in Motorfahrzeugen ohne Anhänger, mit denen man Lernfahrten ohne Begleiter durchführen darf. Bei Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 dürfen keine Personen mitfahren, ausgenommen sind die Begleiter, Fahrlehrer, Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler. Ausserdem ist die Durchführung von berufsmässigen Personenbeförderungen bei Lernfahrten verboten.
Bei Lernfahrten müssen die Fahrzeuge durch eine blaue Tafel mit weissem
Bei Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Fahrer sitzen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren. Der Begleiter muss die Betätigungseinrichtung für die Hilfsbremsanlage leicht erreichen können, ausgenommen sind Lernfahrten mit Motorwagen der Kategorie C, sofern der Fahrzeugführer prüfungsreif ist. [29]
Führerausweis auf ProbeBei den Kategorien A oder B erhält man nach dem Lernfahrausweis zunächst den Führerausweis auf Probe, es sei denn, man ist mit der jeweils anderen Kategorie bereits ausserhalb der Probezeit. [31] Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer den Führerausweises auf Probe besitzt, muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt einen Weiterbildungskurs besuchen. Vermittelt wird die Erkennung und Vermeidung von Gefahren sowie das umweltschonende Fahren. Diese Tageskurse über sieben Stunden sollen überwiegend praktisch ausgerichtet stattfinden. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr, wenn dem Inhaber der Führerausweis auf Probe wegen Begehung einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung die Fahrberechtigung entzogen wird. Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, so beginnt die Verlängerung mit der Rückgabe des Führerausweises. Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung, verfällt seine Fahrberechtigung. Frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur mit einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten darf nach erneutem Bestehen der Führerprüfung ein neuer Führerausweises auf Probe ausgestellt werden. Fährt der Betroffene zwischenzeitlich widerrechtlich Motorfahrzeuge, verlängert sich diese Frist um ein weiteres Jahr. Mittelschwere Widerhandlung:
Schwere Widerhandlung:
In dem Fürstentum Liechtenstein ist das amtliche Dokument zum Nachweis der Fahrberechtigung der Führerausweis. Dieser Ausweis im Kreditkartenformat wird aus Polykarbonat in der Farbe rosa hergestellt, verfügt über Sicherheitsmerkmale und erfüllt die europäischen Vorgaben. Die Führerausweise in Liechtenstein werden für eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ab dem Datum des letzten Sehtests oder befristet bis zur nächsten vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung ausgestellt. [32] Dieser Ausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen. [33] Hat man den Ausweis lediglich vergessen, wird eine geringe Busse fällig, das Fahren ohne Fahrberechtigung hingegen ist eine Straftat und wird hart bestraft. [34] In Liechtenstein gibt es auch den digitalen Führerausweis.
Führerausweis-Eintragungen
Lernfahrausweis
Den Lernfahrausweis der Kategorie A erhalten nur Personen, die den Führerausweis der Kategorie A2 seit mindestens zwei Jahren besitzen und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können. Die gilt nicht für:
Der Lernfahrausweis berechtigt zur Durchführung von
Lernfahrten
innerhalb des Fürstentums Liechtenstein und der Schweiz.
Wer die
Voraussetzungen für die Erteilung
erfüllt und die Theorieprüfung
Lernfahrten der Kategorien B, BE, C, D, CE und DE sowie der Unterkategorien C1, D1, C1E und D1E dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden. [36] Anforderungen an den Begleiter:
Wer gewerbsmässig Fahrunterricht erteilen möchte, bedarf der Fahrlehrerbewilligung. Ohne Begleiter erlaubte Lernfahrten:
Ohne Begleiter erlaubte Lernfahrten, wenn Führerausweis für Zugfahrzeug vorhanden:
Mitfahrer bei Motorradlernfahrten müssen den Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzen; dies gilt auch für Mitfahrer auf oder in Motorfahrzeugen ohne Anhänger, mit denen man Lernfahrten ohne Begleiter durchführen darf. Bei Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 dürfen keine Personen mitfahren, ausgenommen sind die Begleiter, Fahrlehrer, Verkehrsexperten sowie weitere Fahrschüler. Ausserdem ist die Durchführung von berufsmässigen Personenbeförderungen bei Lernfahrten verboten.
Bei Lernfahrten müssen die Fahrzeuge durch eine blaue Tafel mit weissem
Bei Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Fahrer sitzen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren. Der Begleiter muss die Betätigungseinrichtung für die Hilfsbremsanlage leicht erreichen können, ausgenommen sind Lernfahrten mit Motorwagen der Kategorie C, sofern der Fahrzeugführer prüfungsreif ist. [37]
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