FahrerkarteDie
Fahrerkarte
ist ein personenbezogenes Dokument zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrtunterbrechungen und sonstigen Arbeiten. ![]()
Zuständige Stelle und Herausgabe Fahrerkarten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt und von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag gegen eine Gebühr herausgegeben, wenn ein gültiger Ausweis und ein gültiger Kartenführerschein vorgelegt wird. Angaben zur Muttersprache und ein biometrisches Passfoto sind ebenfalls erforderlich. [1] Um die Fahrerkarte zu beantragen, ist die Fahrerlaubnisklasse B ausreichend; weitere Klassen dürfen selbstverständlich vorhanden sein. Die Fahrerkarten haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Soll nach Ablauf der aktuellen Karte sofort eine neue Fahrerkarte vorliegen, muss die neue Karte spätestens 15 Werktage vor Ablauf der aktuellen Fahrerkarte beantragt werden. Man darf die neue Karte frühestens sechs Monate vor dem Ablaufdatum der alten Karte bestellen. Der Tag nach dem Ablaufdatum der alten Karte ist dann identisch mit dem Datum, ab dem die neue Karte gültig ist. Die alte Fahrerkarte bleibt im Besitz des Fahrers, damit er die Zeiten der letzten 56 Tage lückenlos nachweisen kann. Die Weitergabe der Fahrerkarte an andere Personen ist strengstens untersagt.
Ein wichtiger Bestandteil der Fahrerkarte ist der eingearbeitete Speicherchip. Nach der Herstellung sind zunächst nur die Stammdaten des Inhabers gespeichert. Für den Betrieb des digitalen Fahrtenschreibers mit Fahrerkarte muss diese Karte richtig herum in den dafür vorgesehenen Schacht eingesteckt werden: Pfeil nach vorne und Chip nach oben. Die für den Betrieb des Fahrtenschreibers erforderlichen Daten der Fahrerkarte werden nach dem Einstecken in das Gerät geladen. Während dieser Ladezeit ist ein Begrüßungstext mit dem Namen des Karteninhabers auf dem Display des Fahrtenschreibers zu sehen, ein Fortschrittsbalken verschafft einen Überblick über die Daten-Ladezeit, welche sehr kurz ist.
Hat der Fahrer seine Karte eingesteckt,
werden alle Aktivitäten direkt aufgezeichnet.
Es gibt vier Zeitgruppen:
Steckt der Beifahrer seine Karte ins Gerät,
werden seine Aktivitäten ebenfalls direkt aufgezeichnet,
allerdings fehlt bei ihm die Zeitgruppe
Sollte der Speicherplatz auf dem Chip voll sein, werden die ältesten Daten überschrieben, so ist immer ausreichend Speicherkapazität für 56 Tage vorhanden. Nach spätestens 28 Kalendertagen muss man die Fahrerkarte auslesen lassen, so werden die Daten dieser Tage auf einen Datenträger des Unternehmens übertragen. Neben den Zeiten, Zeitgruppen, diversen Fahrzeug- und Fahrtenschreiberdaten, Aktivitäts- und Betriebsmodi, Kilometerständen und Wegstrecken, werden auch Geschwindigkeiten sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgezeichnet.
Grund für die Aufzeichnung der Fahreraktivitäten Das Fahrpersonal muss die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten einhalten. Damit Kontrollorgane und die Arbeitgeber dies überprüfen können, sind Aufzeichnungen gesetzlich vorgeschrieben. Werden die Sozialvorschriften eingehalten, bieten sie dem Fahrpersonal Schutz vor Ausbeutung, Akkordarbeit, Übermüdung und anderen soziale Unverträglichkeiten. Des Weiteren wird die Verkehrssicherheit erhöht: Zufriedenes Fahrpersonal verursacht nachweislich weniger Unfälle und ist seltener krank. Die Lenk- und Ruhezeiten fördern zudem den gerechten Wettbewerb, da Alle denselben Vorschriften unterliegen.
Berücksichtigungsfreie Tage und abgelaufene Fahrerkarte Sollten Lücken in den Zeiten der zurückliegenden 56 Tage auf der Fahrerkarte vorhanden sein, weil manuelle Nachträge technisch nicht möglich oder zu aufwendig sind, müssen diese Zeiten durch Bescheinigungen des Unternehmers nachgewiesen werden; diese sind mitführpflichtig und müssen auf Verlangen zuständigen Personen ausgehändigt werden. Diese Bescheinigung nennt sich "Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage", dieser Nachweis muss vom Unternehmer und vom Fahrer unterschrieben und darf nicht handschriftlich angefertigt sein. Auf einem Ausdruck des Fahrtenschreibers sind diese Zeiten mit einem Fragezeichen markiert. [2] Folgende Zeiten dürfen mit Bescheinigungen nachgewiesen werden
Eine abgelaufene Fahrerkarte muss noch 56 Tage lang im Kraftfahrzeug mitgeführt werden, damit man die Zeiten der letzten 56 Tage lückenlos nachweisen kann. [3]
Verlust, Diebstahl, Beschädigung der Fahrerkarte Ist die Fahrerkarte beschädigt oder löst eine Fehlfunktion aus, muss sie zurückgegeben werden. Einen Verlust der Karte muss man sofort der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde melden. Wird sie gestohlen, ist dies unverzüglich vor Ort anzuzeigen; empfehlenswert ist eine zusätzliche Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. [4] Innerhalb von sieben Kalendertagen muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden; die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss dann innerhalb von acht Arbeitstagen eine Ersatz-Fahrerkarte bereitstellen Unter den genannten Umständen (Verlust, Diebstahl oder Beschädigung) ist es erlaubt, die Fahrt noch 15 Werktage fortzusetzen. Sollte die Entfernung zum Standort so groß sein, dass 15 Werktage für die Rückfahrt nicht ausreichen, darf man die Rückfahrt trotzdem vollständig durchführen. Bei Fahrtbeginn und am Ende einer Fahrt ist ein Ausdruck erforderlich, auf dem zusätzliche Vermerke notwendig sind: Vor- und Nachname des Fahrers, Nummer der Fahrerkarte, Nummer des Führerscheins und der Grund für das Fahren ohne Fahrerkarte. Dieser Ausdruck muss unterschrieben werden. Da es sich um Thermopapier handelt, sollte man die Ausdrucke vor Wärme und Hitze schützen.
Fahrzeuge, bei denen die Verwendung des Fahrtenschreibers vorgeschrieben ist
Ausnahmen:
Alle Fahrtenschreiberkarten im Überblick
Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister Im Fahrtenschreiberkartenregister erfasst das Kraftfahrt-Bundesamt alle ausgegebenen Fahrtenschreiberkarten. Neben den Identifizierungsdaten der Fahrer und der verantwortlichen Fachkräfte werden abhanden gekommene und defekte Fahrtenschreiberkarten als solche erfasst. So kann immer festgestellt werden, wer wann welche Fahrtenschreiberkarte rechtmäßig in seinem Besitz hatte. [9] Fünf Jahre nachdem die Gültigkeit eine Fahrtenschreiberkarte abgelaufen ist, werden die damit zusammenhängenden Daten endgültig gelöscht. [10]
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