Fahreignungs-BewertungssystemDas Fahreignungs-Bewertungssystem ist eine Methode, mit der die Befähigung einzelner Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen beurteilt wird.
Im Fahreignungsregister (FAER) werden Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten gespeichert, die mit Punkten bewertet werden. Dieses Register wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Felsburg geführt. [1]
✷ = Nicht alle Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldbewehrung ab 60 € werden mit einem Punkt geahndet. [2] Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. [3]
Keine rechtlichen Konsequenzen, ab einem Punkt wird der Betroffene vorgemerkt.
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES). Dadurch könnte er einen Punkt abbauen. Auch unter vier Punkten kann so der Punktestand um einen Punkt reduziert werden. Dieser Punktabbau ist nur einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich.
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung, nun ist es nicht mehr möglich Punkte abzubauen.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen, bei nicht freiwilliger Herausgabe wird der Führerschein beschlagnahmt. Frühestens sechs Monate nach der Entziehung darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Wurde eine Fahrerlaubnissperre angeordnet, nicht vor Ablauf dieser Sperre. Da die Fahreignung in Frage gestellt wird, muss der Betroffene mit einer entsprechenden Überprüfung rechnen. Ob wieder eine Fahrausbildung stattfinden muss und ob Fahrerlaubnisprüfungen abgelegt werden müssen, hängt von Einzelfallentscheidungen ab.
Mit den Punkten sind die Punkte gemeint, die zusammen eingetragen wurden. [4]
Ein Jahr bleiben die getilgten Punkte noch gespeichert. Sie sind allerdings nicht mehr relevant, es sei denn, es werden im Nachhinein noch Verstöße bekannt, welche vor Tilgungsende begangen wurden. Ein Beispiel: Jemand ist mit sieben Punkten belastet; zwei zusammen eingetragene Punkte werden nach fünf Jahren getilgt. Es bleiben fünf Punkte übrig. Sechs Wochen später wird eine punkterelevante Ordnungswidrigkeit bekannt, bei der die Handlung noch zum Zeitpunkt der sieben Punkte begangen wurde; also vor Tilgungsende der zwei Punkte. Dann hatte der Betroffene eine Zeit lang mehr als sieben Punkte und die Fahrerlaubnis wird "rückwirkend" entzogen.
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