Fahreignungs-Bewertungssystem


Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist eine Methode, mit der die Befähigung einzelner Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen beurteilt wird.

 

Fahreignungsregister


Im Fahreignungsregister (FAER) werden Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten gespeichert, die mit Punkten bewertet werden. Dieses Register wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Felsburg geführt. [1]

 

Punktekategorien


Handlung gegen geltendes Recht Anzahl Punkte
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ab 60 € 1
Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 2
Straftat mit Regelfahrverbot 2
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3

= Nicht alle Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldbewehrung ab 60 € werden mit einem Punkt geahndet. [2]

Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. [3]

 

Null bis drei Punkte


Keine rechtlichen Konsequenzen, ab einem Punkt wird der Betroffene vorgemerkt.

 

Vier oder fünf Punkte


Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES). Dadurch könnte er einen Punkt abbauen. Auch unter vier Punkten kann so der Punktestand um einen Punkt reduziert werden. Dieser Punktabbau ist nur einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich.

 

Sechs oder sieben Punkte


Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung, nun ist es nicht mehr möglich Punkte abzubauen.

 

Acht Punkte


Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen, bei nicht freiwilliger Herausgabe wird der Führerschein beschlagnahmt. Frühestens sechs Monate nach der Entziehung darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Wurde eine Fahrerlaubnissperre angeordnet, nicht vor Ablauf dieser Sperre.

Da die Fahreignung in Frage gestellt wird, muss der Betroffene mit einer entsprechenden Überprüfung rechnen. Ob wieder eine Fahrausbildung stattfinden muss und ob Fahrerlaubnisprüfungen abgelegt werden müssen, hängt von Einzelfallentscheidungen ab.

 

Tilgungsfristen


Punkte Tilgungsfrist
1 Punkt 2,5 Jahre
2 Punkte 5,0 Jahre
3 Punkte 10,0 Jahre

Mit den Punkten sind die Punkte gemeint, die zusammen eingetragen wurden. [4]

 

Überliegefrist


Ein Jahr bleiben die getilgten Punkte noch gespeichert. Sie sind allerdings nicht mehr relevant, es sei denn, es werden im Nachhinein noch Verstöße bekannt, welche vor Tilgungsende begangen wurden.

Ein Beispiel: Jemand ist mit sieben Punkten belastet; zwei zusammen eingetragene Punkte werden nach fünf Jahren getilgt. Es bleiben fünf Punkte übrig. Sechs Wochen später wird eine punkterelevante Ordnungswidrigkeit bekannt, bei der die Handlung noch zum Zeitpunkt der sieben Punkte begangen wurde; also vor Tilgungsende der zwei Punkte. Dann hatte der Betroffene eine Zeit lang mehr als sieben Punkte und die Fahrerlaubnis wird "rückwirkend" entzogen.

 

Einzelnachweise


  1. § 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
  2. §   4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem
  3. Anlage 13 FeV Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  4. § 29 StVG Tilgung der Eintragungen

 

Diese Seite wurde am 07. Dezember 2024 erstellt.                                                                                                            

© Ulrich Reinhoff

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